Die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) beschloss 1972 die Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt. Ziel dieser internationalen Übereinkunft ist es unter anderem, durch eine Expertenkommission eine Liste besonders schützenswerter Kultur- und Naturgüter von außergewöhnlicher und weltweiter Bedeutung zu erstellen.
Die UNESCO erklärte den Aachener Dom gemeinsam mit seinem Kunstschatz 1978 zum Weltkulturerbe. Damit ist der Dom als erstes deutsches Bauwerk in die Liste dieses schützenswerten Kulturerbes der Menschheit aufgenommen worden. Die Aufnahme von Dom und Schatz in die Liste des Weltkulturerbes ist nicht nur eine ganz besondere Auszeichnung, sondern zugleich eine gemeinsame Verpflichtung aller Menschen, dieses Bauwerk mit seinem großartigen Kunstschatz bestmöglich zu schützen, zu erhalten und zu pflegen.
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